Neue Regelungen ab 26.05 (Inzidenz >50):
- nur kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Ein Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.
16 Feb
In- & Outdoor Update 16.2.2022
Update 16.02.2022
Sportbetrieb indoor und outdoor: 3 G
1,5 m Abstand bleibt
Kraftraum weiterhin nur 3 Personen
Maskenpflicht bleibt
Update 11.1.2022:
Minderjährige Schüler brauchen keinen Testnachweis. Geboosterte bzw nach Doppelimpfung und Impfdurchbruch Genesene brauchen keine Wartezeiten mehr einhalten
Update 29.12.2021:
Die Infektionsschutzmassnahmenverordnung wurde wieder geändert. Für den Sportbetrieb eine wichtige Info:
Die neue 10-Personenbeschränkung gilt nicht für den Sportbetrieb!
Es bleibt bei 2G Plus indoor
Keine Testpflicht für unter 14-Jährige und Geboosterte
Outdoor bleibt 2G
Update 28.12.2021:
Noch unklar ist, ob die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte auch für den Sportbetrieb bei Sportvereinen gelten.Der Verband hat sich noch nicht geäussert.
Daher hier unsere Empfehlung zur Sicherheit unserer Mitglieder:ab 28.12.2021 ist Sport in Gruppen sowohl Indoor wie Outdoor von max 10 Personen (2G) möglich.
Sobald ein Ungeimpfter dabei sein sollte, kann der Sport nur mit max 2 weiteren geimpften Sportlern ausgeübt werden.
Dies gilt für Sportler ab 14 Jahren.
Die unten stehenden Regeln gelten weiterhin
Update 15.12.2021:
Outdoorsport: 2G
Indoorsport: 2G+
Geboosterte brauchen ab dem 15. Tag nach der dritten Impfung keinen Test mehr machen.
Kraftraumkarten können in GS wieder entsperrt werden
Sonst wie unten
Update 29.11.2021 aufgrund div. Anfragen:
Wie verhält es sich bei 2Gplus mit Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen? Nach Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat § 4 Abs. 1 der 15. BayIfSMV für Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige keine weitere Wirkung entfaltet, da für diese mit § 4 Abs. 4 eine speziellere Vorschrift besteht.Der Zugang zu Sportstätten darf demnach durch Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt nur erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen sind oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis (PCR-Test) verfügen. Ein Schnelltest bzw. „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht ist nicht möglich! Wer gilt als Beschäftigter?Personen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, gelten in diesem Sinne als Beschäftigte. Dazu zählen u.a.:o hauptberufliches Personal, Freiwilligendienstleistende,Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, Berufssportlerinnen und -sportler (sog. „Profisport“) der 1. und 2. Bundesligen (im Fußball einschl. 3. Liga)
Update 26.11.2021 mitten in der Nacht:
Für die Sporttreibenden gilt 2G+ weiterhin
Für Mitarbeiter (Peter, und 450 EUR ÜLs und FSJler) gilt eine spezielle Vorschrift:
Geimpft oder Genesen oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche mit negativem PCR Test.(Kein Schnelltest, kein Selbsttest)
Andere ÜLs, die nicht bei der TSH Sozialversichert angestellt sind, gilt 2 G+
Update 24.11.2021 nachmittags:
Der BLSV teilt mit: ab sofort Indoor und Outdoor nur noch 2G+!!!
Geimpft/Genesen plus Test!!!!!
Wie hat der Testnachweis zu erfolgen?Der negative Testnachweis ist in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen und kann sein:- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde- PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde- „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurdeDie Übungsleiter prüfen zu Beginn der Sportstunde die Nachweise
Update 23.11.2021
ab 24.11.2021 gilt zusätzlich:
Sportveranstaltungen
Sämtliche Sportveranstaltungen in Bayern dürfen nur noch mit deutlich weniger Zuschauern stattfinden. So gilt, dass bei Sportveranstaltungen nur noch 25 Prozent der eigentlich möglichen Besucher eingelassen werden dürfen. Hier gilt zudem die 2G-Plus-Regel. Das heißt, nur Genesene und Geimpfte haben Zutritt, und zwar mit einem aktuellen negativen Schnelltest. Überall herrscht Maskenpflicht
Update 15.11.2021 früh:
Ab 16.11.2021 gilt für den Indoor-Sport grundsätzlich die 2 G Regel. Schüler unter 18 Jahren, die regelmässig an den Schulen getestet werden, sind ausgenommen.
FFP 2 Maskenpflicht im gesamten TSH Gebäude und den angemieteten Hallen.
Update 11.11.2021 früh:
Gesundheitsamt bestätigt auf unsere Nachfrage, dass Helferinnen und Helfer (möglichst ohne direkten Kontakt zu Sportlern, also Einlasskontrollen, Kuchentheke etc) mittels Selbsttest in Anwesenheit von TSH Verantwortlichen auch ohne Impf-Genesungsnachweis arbeiten können. FFP 2 ist obligatorisch
Update 10.11.2021 nachmittags:
BLSV informiert, dass Übungsleiter sich Freitesten können mit PCR Test, auch wenn sie nicht geimpft/genesen sind.
Der Handballverband informiert, dass in der 3.Bundesliga die Spielerinnen von Gastmannschaften von 3G+/2G befreit sind, sofern sich vor dem Spiel testen lassen (Profistatus der 3.Liga)
Söder: Ungeimpfte Schüler ab 12 können weiter Sport und Musik machenFür minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, wurde bis zum Ende des Jahres eine Ausnahmeregel beschlossen, damit sie auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen können. Demnach gilt für Schüler für sportliche und musikalische Eigenaktivitäten und für Theatergruppen bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene). Für alle jüngeren Schüler gilt die Ausnahme bereits jetzt.
Update 8.11.2021
Nachdem heute morgen die Corona-Ampel auf Gelb gesprungen ist und 3G+ zum Standard wurde, ist am Nachmittag schon Rot ausgerufen worden, das heisst
2G Indoor. Zutritt zu den TSH Räumen und auch in den angemieteten Hallen nur für Geimpfte/Genesene. Unter 12 Jahren ist der Nachweis nicht erforderlich.
Update 15.10.2021
Wegfall der Kontaktdatennachverfolgung. Das Einchecken mittels TSH Mitgliedsausweis am Terminal auf der TSH Terrasse kann entfallen (dennoch wird empfohlen, den TSH Mitgliedsausweis als Nachweis zur Zugehörigkeit zum Verein mitzuführen. Das erleichtert die Arbeit der Übungsleiter und schliesst aus, dass Unbefugte unsere Anlage nutzen)
Ab dem 19.10.2021 gibt es keine Ausnahmen mehr bei der 3-G Regel für Übungsleiter. Das bedeutet, nicht geimpfte bzw. genesene Übungsleiter sind nicht mehr von der Testpflicht befreit. Die TSH Geschäftsstelle ist Anlaufstelle während der Öffnungszeiten für den Nachweis der Testung.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, indoor die 3-G Regel zu beachten. Wer freiwillig seine Impf-Genesungsdaten der TSH zur Verfügung stellt, braucht 4 Wochen lang keinen erneute Nachweis erbringen.
Update 26.8.2021
Ab dem 26.8.2021 gilt für die Nutzung der Sportanlagen (eigene und angemietete) der TSH für den Indoorsport die sog. 3 G Regel.
Demnach ist ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz, bzw. Nachweis über eine erfolgte Genesung bzw. ein tagesagültiges negatives Testzertifikat erforderlich. Ausnahmen: Kinder unter 6 Jahren. Schulpflichtige Kinder weisen den Teststatus mit ihrem Schüleausweis nach.
Die Mitglieder sind verpflichtet, derartige Nachweise zu führen und für Kontrollen vorhalten zu können.
Geimpfte und Genesene können den Status auf ihrer TSH Mitgliedskarte speichern lassen. Testzertifikate lassen sich leider nicht hinterlegen, müssen im Orginal vorgezeigt werden.
Das allgemeine Corona-Hygienekonzept ist weiterhin zu beachten, insbes. Meldepflicht, Abstandsregel, Hygienevorschriften
Update 7.6.2021
Jeglicher Sportbetrieb wieder möglich. Abstandsgebot und Registrierungspflicht via TSH Ausweis gelten weiterhin.
Aktuell kein negativer Coronatest erforderlich
Keine Reservierungspflicht im Kraftraum
mehr
Update 25.6.2021
Neue Regelungen ab 26.05 (Inzidenz >50):
Update 21.5.2021
Umkleiden, Duschen, Kraftraum und sonstige TSH Sporträume sind wieder geöffnet. Aussensport: max Gruppengröße 25. Innensport: max. Teilnehmeranzahl ergibt sich aus der jeweiligen Raumgröße. Die angemieteten städtischen Hallen stehen auch wieder zur Verfügung.
Alle Sportler ab 14 Jahre benötigen einen negativen Test bzw. Impfbescheinigung. Grund: Inzidenz aktuell zwischen 50-100.
Update 18.5.2021 nachmittags
Ab 21.5.2021 soll der Kraftraum wieder geöffnet werden dürfen. Mit negativem Coronatest und nur nach Terminvereinbarung.Wir sind vorbereitet, siehe Kraftraum
Update 18.5.2021 6h früh:
Auf Nachfrage des BLSV beim Bayer.Innenministerium wird die Sportausübung auch von getesteten Sportlern Ü 14 auf max 5 Personen aus max 2 Haushalten beschränkt. Davon ausgenommen sind nur vollständig geimpfte / bzw. genesene Personen.
Update 13.5.2021
Das Landratsamt erhält die Genehmigung zur Zulassung weiterer Öffnungsschritte gem. §27 der Bayer.Infektionsmaßnahmenverordnung.
Damit werden die Sportanlagen der TSH für alle Sportarten unseres Vereins wieder nutzbar. Die Anzahl der zulässigen Personen richtet sich nach den einzuhaltenden Mindestabständen. Je nach Inzidenzzahl bzw. Lebensalter ist die Vorlage eines negativen Coronatests bzw. die Vorlage eines Impfnachweises etc. erforderlich. Der Kraftraum und die Umkleiden/Duschen sind noch geschlossen zu halten. TSH hat ihr Hygieneschutzkonzept den Erfordernissen angepasst. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt via TSH Mitgliedsausweis.
Update 15.4.2021
Der Lockdown in Abhängigkeit der Inzidenzzahlen wird bis 9.5.2021 verlängert. Die Ausnahmen siehe oben, Tickernews.
Update 8.4.2021Der Lockdown in Abhängigkeit der Inzidenzzahlen wird bis 26.4.2021 verlängert. Kinder unter 15 Jahre in Gruppen bis zu 20 Personen können ggf. Sport treiben, siehe Tickernews. Zwei Einzelsportler können auch Aussensport treiben.
Aktuell bereitet die TSH ein eigenes Testzentrum vor und sucht geeignete Mitarbeiter m/d/w. In Zusammenarbeit mit der Apotheke am Markt können dann sog. "Bürger-Schnelltests" auf dem TSH Gelände durchgeführt werden. Diese tagesaktuellen Tests sollen dann Grundlage für Indoor-Sport sein, falls die Inzidenzlage es zulässt.
Update 4.3.2021
Der Lockdown wird grundsätzlich bis 28.3.2021 verlängert. Je nach Infektionslage kann es aber Ausnahmen für den Sportbetrieb geben.
Unter Umständen kann schon am 8.3.2021 auf der Aussenanlage für bestimmte Gruppen der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden.
Tagesaktuell informiert der Newsticker auf der TSH Homepage über den Stand der Dinge.
Mit Wirkung zum 8.3.2021 wird das Mitführen des TSH Mitgliedsausweises und die damit mögliche kontaktlose Datenerfassung am Terminal auf der TSH Terrasse verbindlich vorgeschrieben. Das vereinfacht die Kontaktdatennachverfolgung. Weiterhin haben Nicht-TSH-Mitglieder keinen Zutritt auf dem gesamten TSH Sportgelände.
Update 11.2.2021
Verlängerung der Sperre des Sportplatzes und aller
Vereinsräume bis voraussichtlich mindestens 7. März 2021. Kaderathleten können unter Einhaltung des Hygienekonzepts und nach Anmeldung beim Vorstand für Verwaltung die TSH Anlagen nutzen.
Geschäftsstelle eingeschränkt erreichbar, per E-Mail und Telefon.
Update 20.1.2021
Verlängerung der Sperre des Sportplatzes und aller Vereinsräume bis voraussichtlich einschliesslich 14.2.2021
TS Geschäftsstelle weiterhin für den Publikumgsverkehr geschlossen, ab Februar nur eingeschränkt erreichbar per Email und Telefon wegen Kurzarbeit.
Update 7.1.2021
Die gesamte TSH Sportanlage bleibt gem. behördlicher Anordnung weiterhin, mindestens bis Ende Januar 2021 gesperrt. Auch die TS Geschäftsstelle kann nicht besucht werden. Wir sind während der Geschäftszeiten telefonisch erreichbar. Oder per Email.
Für den Breitensport bleibt der Sportplatz incl. Bahn und Hartplatz komplett gesperrt. Leider.
Tatsächlich können die Anlagen von Berufs- und Kadersportler*innen unter bestimmten Bedingungen benutzt werden. (Anfragen bitte an die Geschäftsstelle)
Update 27.11.2020
Der Lockdown wird bis zum Ende der Winterferien verlängert. Die Nutzung des TSH Platzes ist weiterhin für max 2 Sportler gleichzeitig möglich. Zwingend ist die Anmeldung vorab zur Kontaktdatenerfassung. Der für den 12.12.2020 geplante Wandertag entfällt. Auch alle Weihnachtsfeiern.
Update 1.11.2020
BLSV präzisiert die Nutzung der Sportanlage im Lockdown. Keine vollständige Sperre, Einzelsportler, max. 2 Pax unter Auflagen können die Anlage unter Auflagen nutzen.
Update 28.10.2020
Unsere Sportstätte wird im November 2020 von Teil-Lockdown betroffen sein. Ab Sonntag 1.11.2020 ist das Vereinsheim für sämtlichen Sportbetrieb, sowie der Kraftraum und die Aussenanlagen der Sportstätte geschlossen.
Update 7.10.2020
Die Stadt Herzogenaurach verabschiedet das Schutz- und Hygienekonzept für die Hallen. TSH synchronisiert dieses Rahmenkonzept für die eigene Sportstätte. TSH wird beraten durch HyMed Consult, Martin Holdt bei der Erstellung des Hygienekonzepts
Zuschauer sind nach wie vor nicht zugelassen
Update 1.9.2020
am 12.8.2020 genehmigt das Gesundheitsamt das Hygienkonzept für die MFR LA Meisterschaften 30.8.2020
am 29.8.2020 sagt die Orgaleitung der TSH LA die Veranstaltung vorsorglich ab, weil ein Athlet aus der Leistungsgruppe an Covid 19 erkrankt ist.
Verband lobt die TSH-LA für vorbildliches Verhalten zum Schutz der Athleten und Trainer/Helfer
Update 13.8.2020:
Der Kraftraum ist wieder offen. Nur für TSH Mitglieder, Zugang nur mit Chipkarte. Max. 3 Personen gleichzeitig im Raum. Keine Kurse. Jeder Nutzer muss sich bei Eintritt in den Kraftraum mittels Chipkarte registrieren,
Alle Geräte immer sofort nach Benutzung desinfizieren.
Fenster und Türe steht geöffnet lassen bei Benutzung.
Update 6.7.2020:
Die Duschen und Umkleiden im EG sind nun wieder geöffnet. Die max. Anzahl der Personen, die sich in den Räumen befinden dürfen, werden durch die Abgrenzungen geregelt.
Historie:
Der Sportbetrieb ab 22. Juni 2020 bei der TSH:
Die Gruppenstärken sind im Grunde aufgehoben. Wichtig ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1.5 m.
Indoor wie Outdoor. Ab 1.7.2020 kann wieder Sport Indoor bei der TSH betrieben werden. Die Anzahl der Teilnehmer ist von der Raumgröße abhängig und wird von den Trainern/Übungsleitern geregelt. Die maximale Trainingsdauer beträgt 60 min. Danach sind 10 Min Lüften vorgeschrieben. Die Umkleiden und Duschen müssen noch geschlossen bleiben
Weiterhin bleibt der Zutritt für nicht TSH-Mitglieder Outdoor wie Indoor verwehrt. Alle Sportler und -innen sind namentlich zu erfassen. (Einzelsportler via Homepage und Gruppen über die Trainer) Hygienevorschriften gem. Aushang beachten.
Lockerungen ab 8.6.2020Outdoor: Gruppenstärke max. 20 Personen incl. Trainer
Indoor: vor dem 1.7.2020 kein Kursangebot.
Sportartenspezifisches Schutz- und Hygienekonzept wird entwickelt. Aufnahme Indoorsportbetrieb frühestens am 15.6.2020 zu erwarten. Kraftraum: weiterhin auf unabsehbare Zeit geschlossen.
ab 11.5.2020 kann der TSH Sportplatz unter Auflagen wieder genutzt werden.
Zutritt nur für TSH-Vereinsmitglieder!
Sport ist nur nur an der frischen Luft erlaubt. Die Innenräume bleiben leider noch geschlossen.Die Abteilungen organisieren die Trainings und die Einhaltung der Meldevorschriften/Hygienevorschriften selbst
Einzelsportler müssen sich vor Trainingsbeginn registrieren. Onlineformular auf der Homepage.
Weiterführende Infos:
https://www.blv-sport.de/fileadmin/service/Corona/BLV-Richtlinien-Wiedereinstieg.pdf
6.5.2020: TS Geschäftsstelle ist wieder geöffnet
Nur Einzelpersonen, Gesichtsmaske ist Pflicht.
Mindestabstand 1.5 m einhalten
28.4.2020: Sportbetrieb bis 10.5.2020 eingestellt gem. behördlicher Anordnung. Betrifft Platz und alle Räume
20.3.2020: TSH hilt. Versorgung für Ältere Mitglieder und Bürgerinnen und Bürger in Herzo. Organisiert von der Jugendvertretung
18.3.2020: TSH Gaststätte Turnerheim verkauft Speisen über die Strasse (todo) Kein Gastbetrieb im Hause mehr.
13.3.2020: TSH stellt bis 19.4.2020 den Sportbetrieb ein !
10.3.2020: Der Kinder-Leichtathletik-Hallenwettkampf am 15.3.2020 wird wegen Corona abgesagt
11.3.2020: Laufsportabteilung: viele Wettkämpfe werden abgesagt. Neuhaus am Samstag findet aber statt
12.3.2020: Herzsport in der Fachklinik bis Ostern abgesagt (seitens Fachklinik)
12.3.2020:Basketball: alle Spiele und Trainings abgesagt
12.3.2020: Handball - Jugend alle Spiele abgesagt
13.3.2020: Handball und Tischtennis, Sportbetrieb eingestellt
13.3.2020: LS : Neuhaus nun doch abgesagt
Stellungnahmen aus unserer Region:
TSH Information vom 9.3.2020 an dieser Stelle:
wie in den Medien bekanntgegeben wurde, sind in diesen Tagen besondere Hygienevorschriften empfohlen. Diese sollten auch in unserem Verein beachtet werden. Gründliches Händewaschen mit Seife ist in allen unseren sanitären Anlagen bei der TSH möglich. Papierhandtücher und Auffangbehälter für benützte Tücher stehen bereit. Händeschütteln möglichst vermeiden, in die Armbeuge niesen oder husten. Besonderer Augenmerk ist auf den Kraftraum zu lenken. Hier sollte bitte jedes Mitglied für die eigene Hygiene achten, da erfahrungsgemäß dort „geschweisselt“ wird und die Geräte mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen können. Bringt also euer Desinfektionsmittel mit, um die Geräte zu säubern. Wenn Euer Arbeitgeber bzw. Schulträger das Fernbleiben von der Arbeit / Schule empfohlen hat, wird das auch für den Sportbetrieb ratsam sein.Wir werden an dieser Stelle immer wieder über neue Entwicklungen und Empfehlungen informieren
TSH der Vorstand